Modernes Motorrad auf Landstraße – B196 Erweiterung Hamburg

B196.
MOTORRAD FAHREN.
OHNE PRÜFUNG.

Erweitere deinen Horizont. Dein Ticket in die Freiheit auf zwei Rädern – ganz ohne Prüfung.

25+ JAHREMindestalter
~2 TAGEKursdauer
AB 349 €Gesamtpreis
NO EXAMKeine Prüfung

Die B196-Erweiterung erlaubt Inhabern des Führerscheins Klasse B das Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und 11 kW. Es ist keine Prüfung erforderlich – lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten.

verifiedGeprüft von staatlich anerkannten Fahrlehrern · Academy Now GmbH · März 2026

Was ist die B196-Erweiterung?

Die B196 Schlüsselzahl ist eine vereinfachte Möglichkeit für erfahrene Autofahrer, in die Welt des Motorradfahrens einzusteigen. Sie berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 innerhalb Deutschlands – ohne die volle Motorradausbildung.

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LEISTUNG

Maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung für dynamisches Fahrvergnügen.

motorcycle

HUBRAUM

Bis zu 125 ccm Hubraum – ideal für Stadt und Landstraße.

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VERHÄLTNIS

Maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg für sichere Kontrolle.

Vergleich B196 vs. A1

Wähle den Weg, der am besten zu deinen Zielen passt.

Merkmal B196 Erweiterung Klasse A1
PrüfungenKeine Theorie- & PraxisprüfungVolle Theorie- & Praxisprüfung
GültigkeitNur innerhalb DeutschlandsWeltweit gültig
Aufstieg auf A2Nicht möglich (Direkteinstieg nötig)Nach 2 Jahren vereinfacht möglich
Voraussetzung5 Jahre Klasse B + Alter 25Mindestalter 16 Jahre

Deine Checkliste

  • check_circle

    Mindestalter 25 Jahre

    Du musst zum Zeitpunkt der Eintragung 25 Jahre alt sein.

  • check_circle

    5 Jahre Führerschein Klasse B

    Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B.

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    Theoretische Schulung (4 × 90 Min.)

    Klassenspezifischer Theorieunterricht bei uns in der Fahrschule.

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    Praktische Ausbildung (5 × 90 Min.)

    Mindestens 5 Doppelstunden Fahrpraxis auf dem Motorrad.

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Wichtiger Hinweis

Die B196 Erweiterung ist eine rein nationale Regelung. Das bedeutet, du darfst damit nur innerhalb Deutschlands Motorräder der Klasse A1 fahren. Fahrten ins Ausland (Österreich, Schweiz etc.) sind nicht gestattet und können als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden.

info Gültig nur in Deutschland

Weitere Optionen

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Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) · Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Fahrlehrergesetz (FahrlG) · TÜV Nord · DEKRA · Stand: März 2026