B196.
MOTORRAD FAHREN.
OHNE PRÜFUNG.
Erweitere deinen Horizont. Dein Ticket in die Freiheit auf zwei Rädern – ganz ohne Prüfung.
Die B196-Erweiterung erlaubt Inhabern des Führerscheins Klasse B das Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und 11 kW. Es ist keine Prüfung erforderlich – lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten.
Was ist die B196-Erweiterung?
Die B196 Schlüsselzahl ist eine vereinfachte Möglichkeit für erfahrene Autofahrer, in die Welt des Motorradfahrens einzusteigen. Sie berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 innerhalb Deutschlands – ohne die volle Motorradausbildung.
LEISTUNG
Maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung für dynamisches Fahrvergnügen.
HUBRAUM
Bis zu 125 ccm Hubraum – ideal für Stadt und Landstraße.
VERHÄLTNIS
Maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg für sichere Kontrolle.
Vergleich B196 vs. A1
Wähle den Weg, der am besten zu deinen Zielen passt.
| Merkmal | B196 Erweiterung | Klasse A1 |
|---|---|---|
| Prüfungen | Keine Theorie- & Praxisprüfung | Volle Theorie- & Praxisprüfung |
| Gültigkeit | Nur innerhalb Deutschlands | Weltweit gültig |
| Aufstieg auf A2 | Nicht möglich (Direkteinstieg nötig) | Nach 2 Jahren vereinfacht möglich |
| Voraussetzung | 5 Jahre Klasse B + Alter 25 | Mindestalter 16 Jahre |
Deine Checkliste
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Mindestalter 25 Jahre
Du musst zum Zeitpunkt der Eintragung 25 Jahre alt sein.
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5 Jahre Führerschein Klasse B
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B.
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Theoretische Schulung (4 × 90 Min.)
Klassenspezifischer Theorieunterricht bei uns in der Fahrschule.
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Praktische Ausbildung (5 × 90 Min.)
Mindestens 5 Doppelstunden Fahrpraxis auf dem Motorrad.
Wichtiger Hinweis
Die B196 Erweiterung ist eine rein nationale Regelung. Das bedeutet, du darfst damit nur innerhalb Deutschlands Motorräder der Klasse A1 fahren. Fahrten ins Ausland (Österreich, Schweiz etc.) sind nicht gestattet und können als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden.
Weitere Optionen
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Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) · Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Fahrlehrergesetz (FahrlG) · TÜV Nord · DEKRA · Stand: März 2026