Begleitetes
Fahren. Ab 17.
Starte deine Freiheit früher und sammle wertvolle Erfahrung mit einer Begleitperson an deiner Seite.
Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B zu erwerben und mit einer eingetragenen Begleitperson Auto zu fahren. Die Ausbildung ist identisch zur regulären Klasse B.
Warum BF17?
Mehr Sicherheit
Statistiken zeigen: BF17-Absolventen verursachen deutlich weniger Unfälle im Alleinfahr-Alter.
Früher Start
Bereits mit 16,5 Jahren die Ausbildung beginnen und direkt zum 17. Geburtstag durchstarten.
Probezeit-Vorteil
Die Probezeit beginnt bereits mit Erhalt der Prüfbescheinigung am 17. Geburtstag.
Entspanntes Lernen
Kein Stress beim ersten Mal Alleinfahren. Deine Vertrauensperson gibt dir Rückhalt.
Wer darf Begleitperson sein?
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Mindestalter 30
Die Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
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Fahrerfahrung
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B.
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Punktekonto
Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).
Die Begleitperson darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Sie fungiert ausschließlich als Ansprechpartner und Ruhepol.
Dein Weg zum BF17
Anmeldung & Antrag
Mit 16,5 Jahren meldest du dich an. Wir bereiten den BF17-Antrag gemeinsam mit deinen Begleitern vor.
Theorie & Praxis
Du absolvierst 14 Theoriestunden und deine Fahrstunden inkl. Sonderfahrten (Nacht, Autobahn, Überland).
Die Prüfung
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag legst du deine praktische Prüfung ab.
Start am 17. Geburtstag
Du erhältst deine Prüfbescheinigung und darfst ab sofort in Begleitung fahren. Zum 18. Geburtstag bekommst du den Kartenführerschein.
Häufige Fragen
Darf ich im Ausland fahren? expand_more
Wie viele Begleiter kann ich eintragen? expand_more
Was passiert bei einem Verstoß? expand_more
Bereit für den Fahrersitz?
Sichere dir jetzt deinen Platz für den nächsten Theoriekurs und starte dein BF17 Abenteuer.
Der BF17-Ablauf Schritt für Schritt
Das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) ist gemäß §48a FeV eine Sonderregelung: Du darfst bereits ein Jahr früher als regulär Auto fahren — allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Ein wertvolles Jahr Fahrerfahrung mehr, bevor du mit 18 allein unterwegs bist.
Anmeldung ab 16,5 Jahren
Du kannst dich ab 16,5 Jahren bei Academy Now anmelden und bereits mit dem Theorieunterricht starten. Parallel beantragt die Fahrerlaubnisbehörde deine Unterlagen — der Prozess dauert 4–6 Wochen.
Begleitperson(en) festlegen
Mindestens eine Begleitperson muss eingetragen werden — meist Eltern oder nahe Verwandte. Voraussetzungen: mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren Besitz der Klasse B, max. 1 Punkt im Flensburger Register.
Theorie- und Praxisprüfung
Die Theorieprüfung darfst du frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen, die Praxisprüfung 1 Monat vorher. Mit unserer Intensiv-Theorie sparst du viel Zeit.
Prüfungsbescheinigung statt Führerschein
Nach bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfungsbescheinigung (nicht den Führerschein selbst). Diese berechtigt dich zum Fahren nur mit Begleitperson. Die Bescheinigung musst du bei jeder Fahrt mitführen.
Ab dem 18. Geburtstag frei
Mit Erreichen des 18. Geburtstags wird die Prüfungsbescheinigung in einen regulären Führerschein umgewandelt — automatisch. Du kannst dann allein fahren, in jedem EU-Land.
Warum BF17?
Studien zeigen: Fahrer die BF17 absolviert haben, sind in den ersten Jahren als Alleinfahrer 20% weniger in Unfälle verwickelt als Fahrer die direkt mit 18 ihren Führerschein machen. Der Grund: mehr Fahrpraxis in sicherer Umgebung.
12
Monate mehr Erfahrung
Fahren unter realen Bedingungen — in allen Jahreszeiten, Verkehrssituationen und Wetterlagen.
20%
Weniger Unfälle
Laut Studien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) — nachweisbar sicherer als Direkteinstieg.
100%
Gleiche Ausbildung
Du machst exakt die gleiche Ausbildung wie Klasse B — gleiche Fahrstunden, gleiche Prüfung. Nur das Mindestalter unterscheidet sich.
0€
Extra-Kosten
Die Ausbildung kostet dasselbe wie bei Klasse B — keine Aufschläge für BF17. Du zahlst nur die reguläre Klasse-B-Ausbildung.
Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) · Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Fahrlehrergesetz (FahrlG) · TÜV Nord · DEKRA · Stand: März 2026