Begleitetes
Fahren. Ab 17.
Starte deine Freiheit früher und sammle wertvolle Erfahrung mit einer Begleitperson an deiner Seite.
Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B zu erwerben und mit einer eingetragenen Begleitperson Auto zu fahren. Die Ausbildung ist identisch zur regulären Klasse B.
Warum BF17?
Mehr Sicherheit
Statistiken zeigen: BF17-Absolventen verursachen deutlich weniger Unfälle im Alleinfahr-Alter.
Früher Start
Bereits mit 16,5 Jahren die Ausbildung beginnen und direkt zum 17. Geburtstag durchstarten.
Probezeit-Vorteil
Die Probezeit beginnt bereits mit Erhalt der Prüfbescheinigung am 17. Geburtstag.
Entspanntes Lernen
Kein Stress beim ersten Mal Alleinfahren. Deine Vertrauensperson gibt dir Rückhalt.
Wer darf Begleitperson sein?
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Mindestalter 30
Die Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
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Fahrerfahrung
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B.
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Punktekonto
Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).
Die Begleitperson darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Sie fungiert ausschließlich als Ansprechpartner und Ruhepol.
Dein Weg zum BF17
Anmeldung & Antrag
Mit 16,5 Jahren meldest du dich an. Wir bereiten den BF17-Antrag gemeinsam mit deinen Begleitern vor.
Theorie & Praxis
Du absolvierst 14 Theoriestunden und deine Fahrstunden inkl. Sonderfahrten (Nacht, Autobahn, Überland).
Die Prüfung
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag legst du deine praktische Prüfung ab.
Start am 17. Geburtstag
Du erhältst deine Prüfbescheinigung und darfst ab sofort in Begleitung fahren. Zum 18. Geburtstag bekommst du den Kartenführerschein.
Häufige Fragen
Darf ich im Ausland fahren? expand_more
Wie viele Begleiter kann ich eintragen? expand_more
Was passiert bei einem Verstoß? expand_more
Bereit für den Fahrersitz?
Sichere dir jetzt deinen Platz für den nächsten Theoriekurs und starte dein BF17 Abenteuer.
Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) · Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Fahrlehrergesetz (FahrlG) · TÜV Nord · DEKRA · Stand: März 2026